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MEINE TARIFE

EINZELTHERAPIE

 

Eine Einzelstunde:

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° bis 50 Minuten: 90€, ermäßigt 80€

° ab 50 bis 70 Minuten: 100€, ermäßigt 90€

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Ein ausführliches Vorgespräch:

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° bis 50 Minuten: 80€

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PAAR- ODER FAMILIENTHERAPIE*

 

Eine Sitzung Paar- oder Familientherapie:

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° bis 60 Minuten: 140€, ermäßigt 130€

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* Sitzung bis zu zwei Personen. Wenn ein drittes Familienmitglied dazu kommen soll, sollte der Preis von Fall zu Fall besprochen werden.

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EMDR THERAPIE

 

Eine Einzelstunde:

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° bis 80 Minuten: 100€, ermäßigt 90€

AUSFALLHONORAR

 

Die Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühr entfällt, wenn der Kunde mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.

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Bei einer Absage von Behandlungstermine innerhalb von 48 Stunden wird dem Kunden ein Ausfallhonorar in Hohe von 50% der Gesamtgebühr in Rechnung gestellt.

 

Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

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Der Ausfallbetrag ist sofort zahlbar.

 

Die Regel gilt schon ab dem ersten geplanten Termin.

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RÜCKERSTATTUNG DURCH KRANKENKASSEN

 

​Es ist wichtig zu beachten, dass die Entlastung der Therapiekosten in der Verantwortung des Klienten liegt, auch wenn der Krankenversicherungsplan den Erstattungsanspruch nicht genehmigt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie vor Beginn der Behandlung gut über die Nutzungsbedingungen Ihres Gesundheitsplans informiert sind.

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PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG:


Abrechnung über private Krankenkassen und Zusatzversicherungen für Heilpraktiker teilweise möglich. Bitte informieren Sie sich welche Kriterien und Dokumente Ihr Plan benötigt. Jeder private Plan hat seinen Ermessensspielraum und bewertet jeden Fall einzeln.

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GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG:

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Bei gesetzlichen Krankenversicherungen werden Anträge auf Erstattung von Behandlungskosten in der Regel nicht genehmigt. Bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei Ihrer Krankenkasse nach der Möglichkeit einer Erstattung.

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Informationen zum Kostenerstattungsverfahren mit privaten Krankenkassen

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Seit Einführung des Psychotherapeutengesetzes können gesetzliche Krankenkassen eine Therapie bei Heilpraktikern für Psychotherapie unter bestimmten Voraussetzungen als außervertragliche Behandlung übernehmen. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB V § 13 Abs. 3).

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Im SGB V § 13 Abs. 3 heißt es:

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„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“

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Ziel des 1999 verabschiedeten Psychotherpeutengesetzes war es, eine flächendeckende und ausreichende psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu erreichen. Dieses Ziel ist aber längst nicht in allen Regionen erreicht. Lange Wartezeit oft über viele Monate bei ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten ist eher die Regel als die Ausnahme.

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Im Vergleich dazu sind die Wartezeiten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie sehr kurz. Ein Termin für ein

Erstgespräch ist kurzfristig möglich und eine Therapie kann häufig unmittelbar danach beginnen.

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Was müssen Sie tun, um baldmöglichst eine Therapie beginnen zu können?

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Sie als Antragssteller müssen dabei folgendes nachweisen:

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 1. Notwendigkeitsbescheinigung: Facharzt für Psychiatrie muss eine Diagnose nach ICD-10 stellen und den Behandlungsbedarf bestätigen​

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 2. Mangelnde Verfügbarkeit: Mehr als 3 vergebliche Behandlungsanfragen sind im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung nicht zumutbar​

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 3. Zumutbare Wartezeit: Wartezeiten von mehr als 3 Monaten bei Erwachsenen sind unzumutbar, bei Kindern und Jugendlichen länger als 6 Wochen

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Der Nachweis über die Nichtverfügbarkeit eines kassenzugelassenen Psychotherapeuten kann erbracht werden, indem Namen und Adressen der kontaktierten psychologischen Psychotherapeuten (die keinen Termin anbieten können) mit Datum notiert werden. In dem Brief muss unbedingt betont werden, dass Sie einen Therapeuten benötigen, der Ihre Muttersprache Portugiesisch spricht.


Diese Liste reichen Sie dann zusammen mit formlosen Schreiben und dem folgenden Betreff bei Ihrer Krankenkasse ein, dem ich eine Vorlage formuliert habe, die ich Ihnen bei Bedarf zusammen mit den anderen Unterlagen schicken kann:

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„Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V“

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 Zusätzlich zu dem Ihrem formlosen Schreiben benötigen Sie von mir folgende Dinge:

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- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung für die Psychotherapie

- Bestätigung, dass eine psychotherapeutische Behandlung sofort beginnen kann

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